Leistung · Hamburg-Rahlstedt

Typenschilder drucken in Hamburg

Typenschilder auf Aluminium oder Polyester – dauerhaft, kratzfest, auch ab 10 Stück. CE-Kennzeichnung und Pflichtangaben nach Maschinenrichtlinie werden nach Kundenvorgabe umgesetzt.

Typenschild anfragen

Jede Maschine, die in der EU in Verkehr gebracht wird, muss ein Typenschild tragen – das schreibt die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zwingend vor. Ein fehlendes oder unvollständiges Typenschild kann zu Bußgeldern, Rückrufaktionen und im schlimmsten Fall zum Verkaufsstopp führen. Wer Maschinen herstellt, umbaut oder importiert, benötigt Typenschilder mit vollständigen Pflichtangaben nach Maschinenrichtlinie.

Die gesetzlichen Mindestangaben umfassen Herstellername und -adresse, Maschinenbezeichnung, Baureihen- oder Typbezeichnung, Seriennummer, Baujahr und die CE-Kennzeichnung – sichtbar, dauerhaft und mit einer Mindesthöhe von 5 mm. Dauerhaft bedeutet: weder durch Reinigungsmittel noch durch die Betriebsbedingungen der Maschine ablesbar gemacht. Polyester oder Aluminium erfüllen diese Anforderung zuverlässig.

Wir produzieren Typenschilder auch in kleinen Stückzahlen wirtschaftlich – ab 10 Stück. Das ist für Maschinenbauer im Mittelstand entscheidend, die keine Großserien produzieren, aber dennoch rechtskonforme Kennzeichnung benötigen.

  • Norm
    EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG · CE-Kennzeichnungspflicht
  • Material
    Aluminiumfolie (eloxiert) oder Polyesterfolie – kratzfest, UV-beständig
  • Befestigung
    Selbstklebend, Niete oder Schrauben – je nach Montagebedingung
  • Temperaturbeständig
    Bis +150 °C auf Polyester – auch für heiße Maschinenoberflächen
  • Mindestmenge
    Ab 10 Stück – auch für Kleinstserienfertiger wirtschaftlich
  • Individualisierung
    Alle Pflichtfelder nach 2006/42/EG, inkl. Seriennummernvarianten
Pflichtangaben Typenschild

Was nach Maschinenrichtlinie auf jedem Typenschild stehen muss.

  1. HerstellerangabeFirmenname und vollständige Anschrift des Herstellers oder des Bevollmächtigten in der EU.
  2. MaschinenbezeichnungHandelsübliche Bezeichnung, Baureihen- oder Typbezeichnung sowie ggf. Seriennummer zur eindeutigen Identifikation.
  3. BaujahrDas Jahr der Herstellung – nicht das Jahr der Inbetriebnahme oder des Verkaufs.
  4. CE-KennzeichnungGut sichtbar, dauerhaft und mit einer Mindesthöhe von 5 mm – unlösbar mit der Maschine verbunden.

Typenschilder für Ihre Maschinen – schildern Sie Ihren Bedarf.

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